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Broschüren zum Energiesprong Innovation Day liegen gestapelt auf einem Holztisch.dena | Claudius Pflug

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Entdecken Sie branchenrelevante News rund um die serielle Sanierung nach dem Energiesprong-Prinzip. Unser Ziel ist es, Sie bestens über die neuesten Entwicklungen in der Welt der nachhaltigen und energetischen Gebäudesanierung zu informieren.

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Online-Fördertalk: Neues aus dem „House of BEG“

112 Teilnehmende, 69 Fragen und die Erkenntnis, dass ein Termin nicht ausreicht, um das große Informationsbedürfnis zu decken – so das positive Fazit unseres ersten Online-Fördertalks zur BEG-Reform.

Förderexperte Rainer Feldmann führte ebenso kompetent wie kurzweilig durch die seit dem 1. Januar 2023 geltenden Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude, insbesondere zum neuen Bonus für das Serielle Sanieren. Die wichtigsten Änderungen sowie weiterführende Informationen haben wie hier für Sie zusammengestellt.

 

Was sind die wichtigsten Neuerungen für Wohngebäude?

  • Die Beschränkung auf Eigentümer, Pächter und Mieter wird aufgehoben. Die Antragsberechtigung wird auf alle Träger von Investitionsmaßnahmen ausgeweitet. 
     
  • Die energetische Fachplanungs- und Baubegleitung muss durch einen unabhängigen Dritten erfolgen. 
     
  • Um die EE-Klasse in Höhe von 5 Prozent in Anspruch nehmen zu können, muss der Anteil an regenerativen Energien bei der Wärmeversorgung mindestens 65 Prozent ausmachen. Neben Solarthermie, grünem Strom, Geothermie, Umweltwärme und Abwärme kann der Anteil auch mit grünem Wasserstoff, Brennstoffzellen-Heizsystemen oder Wärmerückgewinnung aus Lüftungsanlagen gedeckt werden.  
     
  • Die EE-Klasse wird auch beim Anschluss an ein Wärmenetz erreicht. 
     
  • Für die Erreichung der EE-Klasse wird der Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Pflicht. 
     
  • Photovoltaikanlagen, die ausschließlich der Stromversorgung dienen, werden nicht mehr gefördert. Ausnahme: In Kombination mit Solarthermie ist eine Förderung weiterhin möglich. Ebenso, wenn die Photovoltaik fester Bestandteil des Bauteils (z. B. als Indach-PV) ist. Dann kann jedoch keine Förderung  aus dem EEG genutzt werden.
     
  • Alternativ zu EE-Klasse kann nun auch in der Sanierung die NH-Klasse erreicht werden: Um die NH-Klasse in Höhe von 5 Prozent in Anspruch nehmen zu können, muss der Nachweis über ein QNG-Siegel erbracht werden.
     
  • Die Effizienzhausbilanzierung darf nur noch auf Grundlage der DIN V 18599 erfolgen.
     
  • Mit Ausnahme des Effizienzhauses Denkmal müssen alle Effizienzhäuser Niedertemperatur-Ready (NT-ready) sein, d. h. eine Vorlauftemperatur von 55°C im Auslegungsfall und Betrieb darf nicht überschritten werden.
     
  • Wird der Worst Performing Building Bonus von 10 Prozent mit dem Seriellen Sanierungsbonus von 15 Prozent kombiniert, ist der Gesamtbonus auf 20 Prozent begrenzt.

Good to know:

  • Als Bestandsgebäude gelten fertiggestellte Wohngebäude, deren Bauantrag zum Zeitpunkt der BEG-Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Der Begriff Altbausanierung umfasst somit auch die „Jungbausanierung“.
     
  • Wird im Rahmen einer Sanierung durch Anbau, Ausbau oder Aufstockung zusätzlicher Wohnraum geschaffen, können die energetischen Maßnahmen der Erweiterung im Rahmen der BEG-Sanierung mitgefördert werden, sofern für die neuen Wohneinheiten keine BEG-Neubauförderung beantragt wurde. 

Wann ist ein Gebäude laut BEG ein Worst Performing Building?

  • Wohngebäude fallen in die Kategorie Worst Performing Building, wenn ein Energieausweis der Klasse H vorliegt.
     
  • Bei vor 2014 ausgestellten Energieausweisen gilt ein Gebäude als WPB, wenn der Endenergiebedarf im Bedarfsausweis bzw. Endenergieverbrauch im Verbrauchsausweis größer oder gleich 250 kWh/m2 a Endenergie ist.
     
  • Unabhängig von der Einstufung im Energieausweis ist ein Gebäude (Wohn- oder Nichtwohngebäude) ein WPB, wenn das Gebäude vor 1957 fertiggestellt wurde und mindestens 75 Prozent der Außenwandfläche energetisch unsaniert ist.

Ab wann kann der Bonus für Serielles Sanieren beantragt werden?

Tipp:

Mit dem KFW Vorteilsrechner lässt sich die Ersparnis der BEG-Förderung im Vergleich zum Hausbank-Kredit mit sechs Klicks ganz einfach ausrechnen. 

Die Beantragung kann aus technischen Gründen erst ab dem 23.02.2023 erfolgen. Mit der Planung des seriellen Sanierungsprojekts kann aber ab dem 01.01.2023 begonnen werden, wenn vorab ein Beratungsgespräch mit dem Finanzierungspartner stattgefunden hat. 

>> Zum KfW-Vorteilsrechner

Die Materialien des Online-Fördertalks finden Sie hier:

>> Kurzeinführung in die serielle Sanierung | dena

>> Vortrag BEG Reform 2023 | Rainer Feldmann

>> Infoblatt BEG-Förderung

>> Übersicht Fördersätze

Über die Termine und Themen der nächsten Online-Fördertalks informieren wir Sie in Kürze auf unserer Website sowie unseren Social Media-Kanälen LinkedIn und Twitter.

Press contact

Read more Portraitfoto in Schwarz-Weiß, Person mit dunklen Haaren

Ariane Steffen

Kommunikation Wohnungswirtschaft und Nichtwohngebäude

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