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Energiesprong DE
Vier Personen sitzen am Tisch in einem Besprechungsraum, eine Person steht und erklärt etwas am Bildschirm, im Hintergrund befinden sich Fenster.dena | Silke Reents

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude unterstützt die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen sowie direkten Zuschüssen für kommunale Antragsteller.

Am 1. Januar 2023 trat die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft und brachte eine wegweisende Neuerung: Erstmals gibt es einen Förderbonus von 15 Prozent für serielle Sanierungen bei Wohngebäuden. Grundvoraussetzung für den Förderbonus ist das Erreichen des Effizienzhausstandards 55 oder 40. Mit dem Bonus im Rahmen der BEG setzt das BMWK einen wichtigen Hebel in Bewegung, um die Markteinführung serieller Sanierungslösungen zu beschleunigen und von Pilotprojekten auf Quartiere zu übertragen.

Hinweis: Die Förderung eignet sich auch für private Eigentümerinnen und Eigentümer.

Für serielle Sanierungen bedeutet das konkret:

  • Für die Finanzierung von Sanierungsprojekten werden zinsvergünstigte Kredite bereitgestellt. Die aktuellen Zinszahlen erfahren Sie auf der Website der KfW. Im Vergleich zu einer marktüblichen Finanzierung bietet die BEG, nach Angaben der KfW, einen Zinsvorteil von bis zu 15 Prozent der Sanierungskosten. Kommunale Antragsteller erhalten anstelle der zinsvergünstigten Kredite einen Extra-Tilgungszuschuss von 15 Prozent (siehe Spalte "Zinsvergünstigter Kredit" in der Tabelle unten).
     
  • Als Basis wird die Sanierung auf Effizienzstufen gefördert. Je anspruchsvoller die energetische Sanierung durchgeführt wird, desto höher fällt der Tilgungszuschuss aus. Die förderfähigen Kosten liegen bei Wohngebäuden bei 120.000 € je Wohneinheit. Bei Nichtwohngebäuden sind maximal 2.000 € je m² Nettogrundfläche bis zu einem Gesamtvolumen von 10 Mio. € förderfähig (siehe Spalte "Tilgungszuschuss" in der Tabelle).
     
  • Zusätzlich kann entweder die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) oder die Nachhaltigkeitsklasse (NH-Klasse) erreicht werden. Wenn eine der beiden Klassen erreicht wird, gibt es einen zusätzlichen Tilgungsbonus in Höhe von fünf Prozent. Außerdem erhöhen sich bei Wohngebäuden die förderfähigen Kosten auf 150.000 € je Wohneinheit (siehe Spalte "Klassen" in der Tabelle).
     
  • Bei der Sanierung von energetisch schlechten Gebäuden wird zusätzlich der Worst-Performing-Building-Bonus (WPB-Bonus) in Höhe eines Tilgungszuschusses von zehn Prozent gewährt. Zusätzlich gibt es den Bonus für das Serielle Sanieren (SerSan-Bonus) in Höhe von 15 Prozent. Der SerSan-Bonus gilt derzeit nur für Wohngebäude. Wird der WPB-Bonus mit dem SerSan-Bonus kombiniert, sind die Boni bei 20 Prozent gedeckelt (siehe Spalte "Boni" in der Tabelle).
     
  • Insgesamt kann eine serielle Sanierung eines Wohngebäudes mit bis zu 45 Prozent Tilgungszuschuss (Effizienzhaus 40 + EE + WPB + SerSan) mit bis zu 15 Prozent Zinsvorteil durch vergünstigte KfW-Kredite gefördert werden (siehe Spalte "Gesamt" in der Tabelle).
     
  • Begleitend zur Effizienzhaussanierung können Kosten für die Baubegleitung mit einem Tilgungszuschuss von 50 Prozent gefördert werden. Die förderfähigen Kosten betragen für ein Einfamilienhaus 10.000 €, je Wohnung in einem Mehrfamilienhaus 4.000 € (maximal 40.000 €) und in einem Nichtwohngebäude 10 € je m² Nettogrundfläche (maximal 40.000 €).
     
  • Flankierend fördert die Bundesförderung Serielles Sanieren Machbarkeitsstudien für konkrete Sanierungsobjekte. Aktueller Hinweis: Aufgrund der Haushaltssperre wurde diese Förderung vorläufig gestoppt.
     
  • Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Kumulierung durch regionale Fördermittel.

Unterlagen der Förderbank KfW:

Darstellung in Anlehnung an Ökozentrum NRW

Die 5 Bedingungen für den BEG-Förderbonus

Mindestvoraussetzung für den Förderbonus ist die Sanierung mit seriell vorgefertigten Fassadenelementen. Zudem ist der Bonus an weitere Bedingungen geknüpft:

  1. Die neuen Fassaden- bzw. Dachelemente müssen mindestens aus einer werkseitig vorgefertigten Tragkonstruktion für die Dämm- und Witterungsebene auf Basis eines digitalen 3D-Aufmaßes bestehen.
     
  2. Mindestens 80 Prozent der Flächen gegen Außenluft der wärmeübertragenden Fassaden oder alternativ der gesamten Fassaden des bestehenden Gebäudes müssen vollständig mit seriell werkseitig vorgefertigten Fassadenelementen saniert werden.
     
  3. Die seriell werkseitig vorgefertigten Fassaden- bzw. Dachelemente müssen in Größe und Form unverändert vor Ort angebracht werden.
     
  4. Die Höhe der seriell werkseitig vorgefertigten Fassadenelemente muss mindestens der Raumhöhe der jeweiligen Erd- und Obergeschosse des zu sanierenden Gebäudes entsprechen. Ausgenommen von der Mindesthöhe sind Elemente direkt unterhalb von Dachüberständen.
     
  5. Bei seriell werkseitig vorgefertigten Fassaden- bzw. Dachelementen mit Fenstern müssen die Fenster selbst oder ihr Rahmen bereits werkseitig in die Fassaden- bzw. Dachelemente eingebaut werden.

Sie haben Fragen dazu?

Gemeinsam mit KfW-Expertinnen und -Experten bieten wir Ihnen regelmäßig kostenlose Online-Fördertalks zu den Fördermöglichkeiten bei serieller Sanierung an. Diese Veranstaltungen behandeln vielfältige Schwerpunkte und bieten ausreichend Zeit für Ihre Fragen.

Die Vortragsmaterialien vergangener Fördertalks sowie Videoaufzeichnungen haben wir in unserem Rückblick zu den Online-Fördertalks für Sie zusammengetragen.

Für weitere Fragen oder individuelle Beratung steht Ihnen gerne Robert Raschper vom Energiesprong-Team zur Verfügung.

    Mehr erfahren Portraitfoto in Schwarz-Weiß, Person im Hemd und Jacket

    Robert Raschper

    Wohnungswirtschaft und Förderung

    Nachfolgend finden Sie ausgewählte Fragen und Antworten aus früheren Fördertalks.

    Mindestvoraussetzung ist die Sanierung der Fassade als serielle Sanierung.

    Die 80 Prozent Regel bezieht sich auf die Fassadenfläche nach Sanierung. Dabei ist zu beachten, dass die Gesamtfassade nach Durchführung der Maßnahme überwiegend aus ursprünglich vorhandenen Bestandsflächen bestehen muss.

    Vermutlich nein, da in diesem Fall das Kriterium der Witterungsebene („Die neuen Fassaden- bzw. Dachelemente müssen mindestens aus einer werkseitig vorgefertigten Tragkonstruktion für die Dämm- und Witterungsebene auf Basis eines digitalen 3-D Aufmaßes bestehen.“ – s. u.a. KfW-Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen) nicht erfüllt ist.

    Noch gibt es diesbezüglich keine Vorgaben. Allerdings werden die Prinzipien des kreislaufgerechten Bauens in vielen seriellen Sanierungsprojekten bereits umgesetzt. Die Fassadenelemente sind in der Regel in Holztafelbauweise hergestellt, mit nachhaltigen Materialien gedämmt und so konstruiert, dass sich die verbauten Materialien am Ende des Lebenszyklus wieder sauber voneinander trennen lassen.

    Nein, der SerSan-Bonus gilt für Effizienzhäuser.

    Ja!

    Nein, der 15-prozentige Bonus wird auf alle Maßnahmen der Effizienzhaussanierung gewährt (Ausnahme: Fachplanung und Baubegleitung).

    Grundsätzlich ja, denn hinsichtlich der Energieversorgung gibt es keine Vorgaben. Allerdings ist keine EE-Klasse möglich, wenn das Gebäude bereits an die Fernwärme angeschlossen ist und auch in Zukunft angeschlossen bleibt. Bei einem Neuanschluss an ein Gebäudenetz gilt: Für ein Wärmenetz darf ein Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien zur Erfüllung der EE-Klasse pauschal angesetzt werden, d. h. unabhängig vom tatsächlichen Anteil erneuerbarer Energien in der Wärmeerzeugung für das Wärmenetz. Eine Ermittlung des Anteils erneuerbarer Energien im Wärmenetz durch den Netzbetreiber ist dann für die Nachweisführung in der EE-Klasse nicht erforderlich.

    Die Winkel sind in der Regel überdämmt und auf der Warmseite, sodass hier kein Wärmebrückeneffekt entsteht.

    Voruntersuchungen sind als Planungskosten und Umfeldmaßnahme förderfähig. Alternativ bietet die Bundesförderung Serielles Sanieren die Möglichkeit, die Vorprüfungen als Teil einer Machbarkeitsstudie fördern zu lassen, in der alle Fragen zur technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Machbarkeit untersucht werden.

    Photovoltaikanlagen, die ausschließlich der Stromversorgung dienen, werden nicht mehr gefördert. Es gibt allerdings folgende Ausnahmen: In Kombination mit Solarthermie ist eine Förderung weiterhin möglich. Ebenso, wenn die Photovoltaik fester Bestandteil des Bauteils (z. B. als Indach-PV) ist. Dann kann jedoch keine Förderung aus dem EEG genutzt werden.

    Ja, wenn der Rückbau notwendig ist, um die Wärmedämmung der Außenwand zu verbessern.